Verlorene Eier mit einer Senfsoße nach Alfons Schuhbeck

Foto: Verlorene Eier in Senfsoße (nach Alfons Schuhbeck)

Verlorene Eier in Senfsoße (nach Alfons Schuhbeck)

Nein, diese verlorenen Eier sind kein neuer Kochunfall, wie kürzlich das verlorene Rahmgemüse.  😉  Es war allerdings auch nicht das was ich ursprünglich für den Karfreitag geplant hatte, sondern eine Verlegenheitslösung. Die Eier und Kartoffeln waren eigentlich für Frankfurter Grüne Soße vorgesehen. Aber die habe ich vor den Feiertagen einfach nicht bekommen. Also bin ich auf dieses Rezept ausgewichen.

Die Eier werden bei dieser Zubereitungsart nicht in der Schale gekocht, sondern aufgeschlagen und in leicht siedendem Salzwasser mit einem Schuss Essig pochiert. Eigentlich sollte das Innere dann noch wachsweich sein, aber ich mag es etwas fester, wie man auch auf dem Foto sehen kann. Damit die verlorenen Eier gelingen, sollte man möglichst frische Eier verwenden. Man erkennt es beim Aufschlagen daran, dass das Eiweiß dicht um das Eigelb bleibt.

Die Senfsoße ist wohl nach einem Rezept von Alfons Schuhbeck. Im Gegensatz zu dieser deftigeren Variante für die Senfeier, kommt hier weder Speck noch Zwiebel hinein, und es wird auch kein Mehl zum Binden verwendet, sondern Butter. Die Senfsoße wird dadurch nicht ganz so dickflüssig und hat ein sehr feines Senfaroma. Ich habe zu den verlorenen Eiern das Grundrezept gemacht. Je nachdem wozu man die Soße servieren will, kann man z.B. noch etwas Dill hineingeben oder Zitronenabrieb (passt dann gut zu Fisch) oder Orangenabrieb, dann soll die Soße sehr gut zu Ente oder Hühnchen passen. Und mit Rosmarin, Knoblauch und Zitronenschale zu einem gebratenen Steak. Das probiere ich sicher mal aus, denn diese Soße hat mir sehr gut gefallen.

Zutaten
  • 6 Eier
  • 3 EL guten Essig
  • 100 ml Gemüsebrühe
  • 100 ml süße Sahne
  • 1 – 1 1/2 TL scharfer Senf
  • 1 – 1 1/2 TL süßer Senf
  • 40 g Butter
  • 400 g Kartoffeln, mehligkochend
  • 2 EL Butter
  • 2 EL Créme fraîche
  • etwas Milch
  • Salz

Portionen: 2
Zubereitungszeit: 30 Minuten

Zubereitung

Zuerst das Wasser aufsetzen und gut salzen. Die Kartoffeln schälen, grob zerteilen und im Salzwasser 20 Minuten kochen, bis sie weich sind.

In der Zwischenzeit die verlorenen Eier und die Senfsoße zubereiten. Alle Zutaten für die Senfsoße in einen Topf geben und auf kleinster Flamme 7-8 Minuten erhitzen (die Soße soll nicht kochen). Die Soße mit Salz und ggf. noch etwas Senf abschmecken und warmhalten bis die Eier und das Kartoffelpüree fertig sind.

In einem größeren Topf Wasser zum Kochen bringen, kräftig salzen und einen Schuß Essig hineingeben. Sobald das Wasser kocht, die Hitze reduzieren, so dass es nur noch sanft köchelt. Die Eier einzeln in kleine Schälchen aufschlagen und vorsichtig in das heiße Wasser gleiten lassen. Mit dem Schaumlöffel das Eiweiß etwas zusammenschieben und die Eier ca. 4-6 Minuten pochieren – je nachdem wie weich man sie mag. Mit dem Schaumlöffel vorsichtig herausnehmen und kurz abtropfen lassen.

Jetzt noch die Kartoffeln abgießen, kurz dämpfen, zerstampfen und mit  2 EL Butter, etwas Milch und Créme fraîche verrühren. Mit Salz abschmecken und zusammen mit den verlorenen Eiern und der Senfsoße anrichten.

3 Kommentare zu “Verlorene Eier mit einer Senfsoße nach Alfons Schuhbeck

  1. Nein, mit Sorgfaltspflicht hat das nichts zu tun. Wir könnten uns einigen auf „menschlich“, „kann bei einem Hobby-Projekt vorkommen“ oder „kann ja mal passieren“.

    Sorgfaltspflicht wird (juristisch, und aus der Juristerei kommt der Begriff) anders definiert:

    1. Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers: Diese umfasst alle Vorkehrungen zum Schutze von Leben und Gesundheit seiner Arbeitnehmer, bei der Regelung seines Geschäftsbetriebs, z.B. Instandhaltung der Geschäftsräume und Unfallverhütung.

    Vgl. auch Fürsorgepflicht (des Arbeitgebers), Arbeitsschutz.

    2. Sorgfaltspflicht des Handelsvertreters, des Handelsmaklers etc.: Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes (§§ 86 III, 347 I HGB). Im Einzelfall kommt es darauf an, wie ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann des gleichen Geschäftszweiges gehandelt hätte.

    3. Sorgfaltspflicht bei einer Aktiengesellschaft: Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden; im Streitfall müssen sie den Beweis dafür erbringen, sonst sind sie zu Schadensersatz verpflichtet (§§ 93, 116 AktG).

    😉

  2. Pingback: Verlorene Eier an Burgundersoße (Oeuf Meurette) | Lotta - kochende Leidenschaft

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Verlorene Eier mit einer Senfsoße nach Alfons Schuhbeck

Jürgen 10:43